Lösungen zur Selbstkontrolle

Rechtliche Vorgaben und Pektin

Aufgabe 1: Schreibe die richtigen Begriffe in die Lücken.

Vergleich von Konfitüre einfach und extra

Konfitüre einfach hat weniger Beschränkungen in der Fruchtauswahl und hat geringere Mindestfruchtgehalte. Der Zusatz von Pektin ist erlaubt.

Konfitüre extra enthält mehr Frucht, verwendet hochwertigere nicht konzentrierte Pülpe, und bestimmte Früchte (unter anderem Äpfel, Birnen, Melonen) sind für diese Qualitätsstufe verboten. Auch hier ist der Zusatz von Pektin erlaubt, aber der höhere Fruchtanteil führt oft zu besserer natürlicher Gelierung.

 

Aufgabe 2: Vervollständige die Tabelle

Frucht

Pektingehalt

Wassergehalt

Mindestfruchtanteil in Konfitüre extra pro 100 g

Schwarze Johannisbeere

hoch

mittel

35 g

Erdbeere

gering

hoch

45 g

Pfirsich

mittel

hoch

45 g

 

Aufgabe 3: Kreuze die richtigen Aussagen an.

Warum gibt es unterschiedliche Mindestfruchtgehalte?

X    Weil manche Früchte sehr viel Pektin enthalten.
☐    Weil alle Früchte gleich gelieren.
X    Weil manche Früchte viel Wasser enthalten.
X    Weil die Konsistenz der Konfitüre immer gleich sein soll.
☐    Weil der Preis der Früchte unterschiedlich ist.

 

 

 

Aufgabe 4: Schreibe die richtigen Begriffe oder Zahlenwerte in die Lücken.

Früchte für Konfitüre extra

Manche Früchte enthalten viel natürliches ___Pektin___.
Deshalb ___gelieren___ sie schnell und brauchen weniger Frucht in der Konfitüre.
Zum Beispiel reichen bei Johannisbeeren schon __ 35 g___ pro 100 g Produkt.
Andere Früchte enthalten mehr __Wasser______ oder weniger ___Pektin____ und deshalb muss man mehr Frucht einsetzen. Für sie gilt ein Mindestfruchtgehalt von _45 g.
So bleibt die ______Konsistenz______ der Konfitüre immer ähnlich.